Geschäftsbedingungen: Anstelle der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hat die Verkäuferin das Recht, im Falle des Auftretens berechtigter Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Besitzübergang nachzubessern. Sollten zweimalige Nachbesserungsversuche scheitern, hat der Käufer die Gewährleistungsansprüche nach BGB.
Bei den Stoffen und Lederarten der Musterkollektion sind im Vergleich zum verarbeiteten Bezugsstoff Farbabweichung möglich; Faltenbildung kann verarbeitungsbedingt auftreten uns ist kein, die genannten Maße sind Zirkamaße.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.
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